Bestimmungen Unterkärntner Futterkörberlfischen

 

 

1.     Das Unterkärntner Futterkörberl Fischen, kurz UKFKF, wird als „Cup“ ausgetragen und besteht aus insgesamt fünf Einzelfischen. Veranstalter ist der Fischerverein Edling-Völkermarkt. Alle fünf fischen finden im Drau Revier 20, Hribernig Mario, Peratschitzen statt.

2.     Teilnahmeberechtigt ist jeder Angler, der im Besitz einer behördlichen Fischerkarte für Kärnten ist. Bei der Veranstaltung besteht keine Möglichkeit eine behördliche Karte zu erwerben. Die maximale Teilnehmeranzahl ist auf 52 Fischer beschränkt. Der Jugendsektor ist hier nicht eingerechnet.  Startberechtigt für den Jugendsektor sind nur Mitglieder vom Fischerverein Edling bis zu einem Alter von maximal 15 Jahren.

3.     Das Startgeld für das UKFKF beträgt für alle fünf Termine 125,- € pro Teilnehmer.  Das Startgeld ist im Vorhinein auf das Konto vom Fischerverein Edling IBAN AT89 3954 6000 0012 4487 in voller Höhe und bis zum benannten Termin einzubezahlen. Verwendungszweck: 1. UKFKF. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Refundierung. Teilnehmer ohne Erlaubnisschein für das jeweilige Revier müssen bei der Registrierung am Austragungsort 10 Euro Lizenzgebühr bezahlen.  Im Startgeld enthalten ist ein Essen und ein Getränk nach jeder Einzelveranstaltung in unserem Vereinslokal der ehemaligen Buschenschenke Enzi in Ratschitschach.

4.     Die Anmeldung zum UKFKF erfolgt ausschließlich online. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn das Startgeld in voller Höhe einbezahlt wurde. Einen Link zur Anmeldung findet Ihr über unsere Homepage www.fvedling.net oder über den QR-Code auf unserem Flyer. Falls bei der Anmeldung Unterstützung benötigt wird, dann kann dir unter der Telefonnummer 0660/1997940 weiter geholfen werden.

5.     Gefischt wird mit einer Rute, ein Haken, ein Futterkorb. Anfüttern per Hand oder durch Schleudern ist nicht erlaubt.

6.     Die Wertung erfolgt nach Sektorpunkten und Gewicht. Es gibt keine Duo Wertung. Doppelplätze sind nur für Ehepaare oder Paare in Lebensgemeinschaften möglich.

Der Angler mit dem höchsten Fanggewicht im Sektor wird als Erster gewertet („Sektorpunkt 1“) Bei Gewichtsgleichheit innerhalb eines Sektors erhalten die betroffenen Angler eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht. (Beispiel 1: 2 Angler ex aequo auf dem 5. Platz erhalten: 5 + 6 / 2 = 5,5 Platzpunkte) (Beispiel 2: 3 Angler ex aequo auf dem 8. Platz erhalten: 8 + 9 + 10 / 3 = 9 Platzpunkte) Angler ohne Fang erhalten eine Punktezahl, die dem höchsten Sektorplatz entspricht (z. B. 13). Bei Abwesenheit erhält der Angler die höchste Tagessektorplatzziffer + 1 Punkt. Bei der Gesamtwertung nach allen Durchgängen ergibt die kleinste Punktezahl den ersten Rang usw. Bei Punktegleichheit zählt das größere Gesamtfanggewicht. Bei Gleichheit von Punkten und Gesamtfanggewicht entscheidet das größte Einzelfanggewicht. Das jeweils schlechteste Ergebnis der Serie wird gestrichen. Somit sind die besten vier Ergebnisse in der Gesamtwertung.

Lauben, Grundeln (Gründlinge) und Krebse werden nicht gewertet.

Kinder bis 15 Jahre fischen jeweils in einen eigenen Sektor. Es gibt eine gesonderte Kinderwertung.

7.     Ziehung: Die Ziehung des Angelplatzes erfolgt für jedes Einzelfischen direkt am Austragungsort ab 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr. Es ist generell nur ein Eckplatz pro Teilnehmer beim UKFKF-Cup möglich.

8.     Das Ausloten ist während der ganzen Vorbereitungszeit nur ohne Vorfach und nur mit Blei erlaubt, das Anfüttern nur mittels eines Futterkorbes (max. 4 cm Durchmesser und 8 cm Länge) erst mit Beginn des Fischens.

9.     Nach dem Ende des Bewerbes (akustisches Signal [Signalhorn/Hupe/Schuss]) wird kein Fisch mehr gewertet, es sei denn, der Fisch ist mit Ertönen des Signals gehakt, dann darf dieser Fisch noch in die Wertung.

10.  Abwiegen: Es dürfen sich keine Gegenstände, die zu einer Gewichtsvermehrung führen, im Setzkescher befinden. Die Abwaage erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit dem Angler.

11.  Köderbeschränkung: Die Verwendung von lebenden Mückenlarven ist nicht erlaubt, künstliche Nachbildungen hingegen schon.

12.  Einsprüche beim Veranstalter sind nur bis 30 Minuten nach Beendigung des Fischens möglich. Sollten Einsprüche beim Veranstalter eingebracht werden so tritt ein Schiedsgericht zusammen und entscheidet unter Anhörung der beteiligten Personen. Das Schiedsgericht wird im Zuge der Auslosung festgelegt. Ein Vorstandsmitglied vom Fischerverein Edling ist jedenfalls im Schiedsgericht dabei.

13.  Verhalten bei Gefahr in Verzug (Blitz, Unwetter): Vor dem Beginn der Auslosung ist bei unsicherer Wetterlage vom Schiedsgericht eine Lageeinschätzung durchzuführen, die sich auf eine aktuelle Wetterprognose eines Wetterdienstes stützt, ob das Fischen durchgeführt wird. Im Falle einer zwischenzeitlichen Unterbrechung wegen Blitz- bzw. Unwettergefahr erfolgt vom Starter ein dreifaches akustisches Signal als Zeichen der sofortigen Unterbrechung für mindestens eine Stunde. In diesem Fall muss ein gehakter Fisch, der sich noch nicht im Kescher außerhalb der Wasseroberfläche, sondern gerade im Drill befindet, zurückgesetzt werden. Ob nach einer Stunde das Fischen fortgesetzt werden kann, eine weitere Unterbrechung notwendig ist, oder ein Abbruch angebracht ist, entscheidet das Schiedsgericht auf Basis der weiteren Wetterprognose. Bei der Entscheidung für eine Fortsetzung nach der entsprechenden Unterbrechung erfolgt ein einfaches Startsignal und das Fischen ist bis auf die vollen 5 Stunden fortzusetzen. Entscheidet sich das Schiedsgericht für einen Abbruch, wird das Fischen annulliert. Eine Missachtung dieser Regelung zieht die sofortige Disqualifikation vom aktuellen Bewerb nach sich!

14.  Für Schäden und Unfälle aller Art wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.

15.  Parken, während der Veranstaltung sind die Fahrzeuge so zu parken, dass ein vorbeifahren anderer Fahrzeuge zu jederzeit möglich ist. Parkende Fahrzeuge dürfen keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

16.  Das Kärntner Fischereigesetz K-FG, die Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung und die Kärntner Fischerei Schonzeitenverordnung in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.

17.  Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zur Disqualifikation des Teilnehmers am gesamten Cup.